Stadt Köln will Lachgas für Minderjährige verbieten: 1000 Euro Strafe!

Jugendliche am Ring, die Lachgas konsumieren

Von unserer Redaktion

Die Invasion des Lachgas soll gestoppt werden: Minderjährige, die sich am Wochenende mit Lachgas aus der Flasche vom Kiosk stimulieren, soll es künftig nicht mehr geben.

Köln – Die Stadt Köln will gegen den zunehmenden Missbrauch von Lachgas bei Jugendlichen vorgehen. Am Dienstag, 27. Mai 2025, soll der Stadtrat eine neue Verordnung beschließen, die den Verkauf, die Abgabe und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im gesamten Stadtgebiet untersagt.

Hintergrund ist die wachsende Zahl junger Konsumentinnen und Konsumenten, die das frei verkäufliche Gas zunehmend in riskanter Weise nutzen – oft über Kioske und Einzelhändler, bei denen Lachgas in bunten, konsumfertigen Verpackungen angeboten wird. Bisher galt der Verkauf an Jugendliche nicht als Ordnungswidrigkeit, da es keine Altersbeschränkung gab.

Verkaufsverbot: bis zu 1.000 Euro Strafe!

Mit der neuen Regelung will die Stadt Köln den Zugang für Jugendliche deutlich erschweren. Verkaufsstellen sollen künftig verpflichtet sein, das Alter der Käuferinnen und Käufer zu kontrollieren, wenn sie Lachgasprodukte anbieten. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

„Ein Großteil der Jugendlichen, aber auch Erwachsene, unterschätzen die gesundheitlichen Folgen des missbräuchlichen Konsums von Lachgas“, betont Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen. „Deshalb bin ich froh, dass wir mit dieser Verordnung Missbrauch entgegenwirken und dazu beitragen, Kinder und Jugendliche zu schützen.“

Konsum kann Nervenschäden verursachen

Lachgas gilt bei Jugendlichen als Partydroge – preisgünstig, leicht erhältlich, harmlos im Image. Doch die gesundheitlichen Risiken sind gravierend, vor allem bei regelmäßigem oder hochdosiertem Konsum. Mediziner:innen warnen vor irreversiblen Schäden an Rückenmark und Nervensystem: Lähmungserscheinungen, Gangstörungen, Blasenprobleme und psychiatrische Symptome wie Halluzinationen und Wahnvorstellungen können die Folge sein.

Besonders gefährlich ist die Möglichkeit einer Sauerstoffunterversorgung bei unsachgemäßer Anwendung. Diese kann zu Bewusstlosigkeit oder sogar Erstickung führen.

Köln geht mit lokalem Verbot voran

Lachgas unterliegt bislang nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Bundesweit fehlt eine einheitliche Regelung zum Verkauf an Jugendliche. Mit dem lokalen Verbot geht Köln einen eigenen Weg – und setzt ein Zeichen, das über die Stadtgrenzen hinaus Wirkung zeigen könnte.

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